Transparente, faire und verständliche Vertragsformulierungen
- nicht unbeliebtes "Kleingedruckte"
Den kompletten Bauwerkvertrag mit Zahlungsplan erhalten Sie mit Ihren Angebotsunterlagen bzw. auf Anfrage.
Bauwerkvertrag Stand 2015.11:
§3.2 Der Pauschalfestpreis wird 8 Monate nach Vertragsabschluss bis Baubeginn garantiert.
§3.4 Der Pauschalfestpreis versteht sich für die fertige Leistung nach diesem Vertrag einschließlich aller erforderlichen Bau- und Betriebsstoffe, Gerätemieten, Vorhaltekosten, Wegegelder, Auslösungen, Lohnnebenkosten, Überstunden- und Leistungszuschläge sowie der verantwortlichen Fachbauleitung.
§4.1 Zahlungen auf den in §3 Abs. 1 dieses Vertrages vereinbarten Pauschalfestpreis erfolgen nach diesem Vertrag als Anlage beigefügten Zahlungsplan. (nach Baufortschritt)
§5.1 Nach ... ist der Auftraggeber berechtigt, von der 1. Abschlagzahlung der Bauleistung (Bodenplatte) 5% der Bausumme als Sicherheit für die rechtzeitige Herstellung des Werkes ohne wesentliche Mängel einzubehalten. ....
§7.4 Im Falle des Verzugs (ohne Außenputz) hat NOVUM ..... eine Vertragsstrafe ab dem errechneten Fertigstellungszeitpunkt in Höhe von € 50,00 pro Arbeitstag (Montag bis Freitag) zu zahlen. .....
§8.5 NOVUM verpflichtet sch für die Dauer der Bauphase eine Bauleistungsversicherung abzuschließen.
§9.2 NOVUM verpflichtet sich, alle durch sie .... verursachten Abfälle, Veruneinigungen und Beschädigungen auf dem Baugrundstück, dem umliegenden Grundstücken sowie auf den öffentlichen Verkehrsflächen zu beseitigen.
§13.4 Mängel, welche bei der Abnahme festgestellt wurden, sind umgehend von NOVUM zu beseitigen. Die Summe wird im Übergabeprotokoll festgehalten und darf von der Schlussrechnung bis zur Mängelbeseitigung einbehalten werden.
§14.1 Die Gewährleistungsfrist für alle Leistungen von NOVUM beträgt einheitlich 5 Jahre und beginnt mit der Abnahme.