Novum-Massivhaus GmbH
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Bauwerkvertrag

Bauen ist nicht nur Vertrauenssache!

 

In unserem Werkvertrag mit Zahlungsplan sind umfangreiche Sicherungen für den Bauherrn eingebaut.

Transparente, faire und verständliche Vertragsformulierungen

- nicht unbeliebtes "Kleingedruckte"

 

 

Auszüge aus dem Bauwerkvertrag

Den kompletten Bauwerkvertrag mit Zahlungsplan erhalten Sie mit Ihren Angebotsunterlagen bzw. auf Anfrage.

Bauwerkvertrag Stand 2015.11:

 

  • §3.2 Der Pauschalfestpreis wird 8 Monate nach Vertragsabschluss bis Baubeginn garantiert.

  • §3.4 Der Pauschalfestpreis versteht sich für die fertige Leistung nach diesem Vertrag einschließlich aller erforderlichen Bau- und Betriebsstoffe, Gerätemieten, Vorhaltekosten, Wegegelder, Auslösungen, Lohnnebenkosten, Überstunden- und Leistungszuschläge sowie der verantwortlichen Fachbauleitung.

  • §4.1 Zahlungen auf den in §3 Abs. 1 dieses Vertrages vereinbarten Pauschalfestpreis erfolgen nach diesem Vertrag als Anlage beigefügten Zahlungsplan.  (nach Baufortschritt)

  • §5.1 Nach ... ist der Auftraggeber berechtigt, von der 1. Abschlagzahlung der Bauleistung (Bodenplatte) 5% der Bausumme als Sicherheit für die rechtzeitige Herstellung des Werkes ohne wesentliche Mängel einzubehalten. ....

  • §7.4 Im Falle des Verzugs (ohne Außenputz) hat NOVUM ..... eine Vertragsstrafe ab dem errechneten Fertigstellungszeitpunkt in Höhe von € 50,00 pro Arbeitstag (Montag bis Freitag) zu zahlen. .....

  • §8.5 NOVUM verpflichtet sch für die Dauer der Bauphase eine Bauleistungsversicherung abzuschließen.

  • §9.2 NOVUM verpflichtet sich, alle durch sie .... verursachten Abfälle, Veruneinigungen und Beschädigungen auf dem Baugrundstück, dem umliegenden Grundstücken sowie auf den öffentlichen Verkehrsflächen zu beseitigen.

  • §13.4 Mängel, welche bei der Abnahme festgestellt wurden, sind umgehend von NOVUM zu beseitigen. Die Summe wird im Übergabeprotokoll festgehalten und darf von der Schlussrechnung bis zur Mängelbeseitigung einbehalten werden.

  • §14.1 Die Gewährleistungsfrist für alle Leistungen von NOVUM beträgt einheitlich 5 Jahre und beginnt mit der Abnahme.

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